Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung der Stadt Aub

Das Ensemble „Altstadt Aub“ steht unter Denkmalschutz und entspricht in seiner Grundstruktur bis heute der Darstellung im Urkataster. Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und Gestalt der historischen Altstadt Aub hat der Stadtrat die Erhaltungssatzung beschlossen.

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